Eine App des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die verlässliche Wetterinformationen und Wetterwarnungen anzeigt, nichts kostet und nicht mit Werbeeinblendungen nervt. Traumhaft, könnte man meinen. Der private Anbieter WetterOnline sah das aber anders. Er fand, das damals kostenfreie Vollangebot „WarnWetter-App“ sei wettbewerbswidrig gewesen. Der Bundesgerichtshof gab WetterOnline nach jahrelangem Streit Recht und urteilte, dass der Wetterdienst nur Warnungen etwa vor Lawinen, Sturm oder Hochwasser kostenfrei anbieten dürfe. Weitergehende Informationen müssen kostenpflichtig sein.
Schon seit einem ersten Urteil des Landgerichts Bonn im November 2017 ist die kostenlose Version der DWD-App auf die Warnungen beschränkt. Solche amtlichen Unwetterwarnungen herauszugeben, gehört zu seinen gesetzlichen Pflichten. Wer von der DWD-App jedoch auch wissen will, wieviel Niederschlag am Tag zu erwarten sind, musste seitdem einmalig 1,99 Euro zahlen.
Denn solche Leistungen seien nicht als hoheitliche Aufgabe, sondern „als geschäftliche Handlung anzusehen“ – und unterliegen damit dem Wettbewerbsrecht. Das Landgericht stellte eine Wettbewerbsverzerrung fest, der steuerfinanzierte DWD sei im Vorteil. Die Berufungsinstanz sah das zwar anders, der BGH bestätigt aber nun die Rechtsauffassung des ursprünglichen Gerichts.

Geld oder Werbung
Der BGH stellt fest, dass der DWD wie andere App-Anbieter „entweder unmittelbar eine Vergütung verlangen muss oder – wenn die Anwendungssoftware kostenlos abgegeben wird – diese Leistungen mittelbar etwa durch Werbeeinnahmen finanzieren muss“. Also: entweder zahlen lassen oder mit Werbeeinblendungen nerven. Damit soll, so der BGH, „die Betätigung des DWD auf dem Markt der meteorologischen Dienstleistungen zum Schutz privatwirtschaftlicher Mitbewerber“ begrenzt werden.
DWD-Pressesprecher Uwe Kirsche ist enttäuscht: „Wir hatten für möglichst viele kostenfreie Wetterinformationen für die Bevölkerung bei Wettergefahren gekämpft. Leider hat der BGH das anders gesehen.“
Die Rohdaten indes stellt der DWD sowieso zum größten Teil online zur Verfügung. Die meisten Nutzer dürften sich jedoch kaum durch die Verzeichnisse klicken. Genau diese Daten nutzen aber viele private Dienstleister, auch die Klägerin. „Beißt also WetterOnline die Hand, die sie füttert?“, fragt das ZDF. „Der Löwenanteil der Arbeit“, so zitiert der Sender WetterOnline-Sprecher Matthias Habel, liege in der Verarbeitung der Daten.
Unser Co-Autor Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation kommentiert: „Kaum bietet eine deutsche Behörde einmal eine brauchbare App an, wird sie von innovationsfeindlichen privaten Unternehmen weggeklagt.“ Das Kernproblem sei aber nicht die Konkurrenz, sondern das DWD-Gesetz. „Es schreibt dem Wetterdienst noch immer vor, dass seine Dienstleistungen vergütet werden müssen“, so Semsrott weiter. „Das Gesetz muss geändert werden: Der Wetterdienst ist dem Gemeinwohl verpflichtet und sämtliche seiner Dienstleistungen müssen kostenfrei werden.“
Das forderte die Open Knowledge Foundation bereits bei einer Neuregelung des DWD-Gesetzes im Jahr 2017.
Für heute warnt der DWD übrigens für Berlin vor Sturmböen zwischen 60 und 80 km/h. Auch in der kostenfreien Version.
